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07005 Zustandekommen von Verträgen

Tagtäglich werden Verträge abgeschlossen. Oftmals sind sich die Beteiligten gar nicht bewusst, dass sie einen Vertrag schließen, wie z. B. bei der Benutzung einer U-Bahn oder beim Zugriff auf das Internet am PC oder an mobilen Endgeräten. Immer aber sind mehrere Personen (mindestens zwei) beteiligt, die mit einem Vertrag eine bestimmte Absicht verfolgen.
In diesem Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen behandelt, die für das Zustandekommen eines Vertrags von Bedeutung sind. Dabei werden auch einige Beispielsfälle behandelt, deren Handhabung in der Praxis immer wieder Probleme bereitet.
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1 Einführung

Verträge werden sowohl im privaten wie im geschäftlichen Verkehr ständig und überall abgeschlossen. Sie legen fest, welche Pflichten den Vertragsparteien obliegen und welche Rechte ihnen zustehen sollen. Sie bilden gewissermaßen das Gerüst für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses. Wegen der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie sind die Parteien frei darin zu entscheiden, welche Verträge sie abschließen und welche Inhalte diese haben – sofern die Vereinbarungen im Einklang mit dem geltenden Recht stehen. Die Grenze der Vertragsfreiheit ist dann erreicht, wenn die vertraglichen Vereinbarungen gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. wettbewerbswidrige Absprachen in einem Lieferantenvertrag).
Verträge können sowohl für einen einmaligen Fall (z. B. Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag, Bauvertrag) als auch für eine gewisse Dauer (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) abgeschlossen werden. Ein Vertrag kann zudem von den Parteien jederzeit geändert oder ergänzt werden. Je nach Vertragsgestaltung können die Parteien einen Vertrag auch einseitig oder beiderseitig wieder auflösen und das Vertragsverhältnis beenden. Ebenso ist es möglich, Dritte in einen Vertrag einzubeziehen und diese an der Leistung teilhaben zu lassen. Verträge sind damit ein flexibles Instrument, um rechtliche Beziehungen zu gestalten.
Vertragskonstellationen in der Produktion
Im Produktionsbereich treten dabei folgende Vertragskonstellationen regelmäßig auf:

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