04002 Betriebswirtschaftliche Instrumente im Produktionsmanagement, Teil 2
Der Beitrag Betriebswirtschaftliche Instrumente im Produktionsmanagement umfasst mehrere Teile: Teil 1 stellt die Grundzüge des externen Rechnungswesens, der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA/KER) sowie der klassischen Kosten- und Leistungsrechnung und Center-Konzepte vor. Der vorliegende Teil 2 geht detaillierter auf die klassische Kostenrechnung ein und stellt die Methodik der klassischen Kostenrechnung derjenigen der Prozesskostenrechnung gegenüber. von: |
1 Klassische Kostenrechnung vs. Prozesskostenrechnung
Während die Finanzbuchhaltung als externes Rechnungswesen eng an nationale handels- und steuerrechtliche oder internationale Vorgaben gebunden ist, stehen Unternehmen im internen Rechnungswesen diverse Kostenrechnungsverfahren zur relativ freien Gestaltung zur Verfügung. Diese Verfahren haben sich im Lauf der Zeit für bestimmte Zwecke und entsprechend den jeweils neuen Anforderungen entwickelt, sodass man heute grob unterscheidet zwischen
1. | klassischen (traditionellen) Kostenrechnungsverfahren und |
2. | Prozesskostenrechnung. |
Darüber hinaus unterteilen sich die Kostenrechnungsverfahren im Wesentlichen nach
• | Art und Umfang der einbezogenen Kosten (z. B. Voll- und Teilkostenrechnung) und |
• | dem Zeitbezug der Kostenrechnung (Vergangenheits-, Zukunftsbezug). |
Tabelle 1: Kostenrechnungsverfahren
Zeitbezug | Kostenumfang | |||||||||||
Vollkosten
| Teilkosten
| |||||||||||
Istkosten
tatsächlich in einer vergangenen Periode entstandene Kosten | Istkostenrechnung auf Vollkostenbasis | Istkostenrechnung auf Teilkostenbasis | ||||||||||
Normalkosten
durchschnittliche Istkosten einer vergangenen Periode | Normalkostenrechnung auf Vollkostenbasis | Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis | ||||||||||
Plankosten
geplante bzw. prognostizierte Kosten einer zukünftigen Periode |
| flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung) | ||||||||||
Beispiele:
| Beispiele:
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Hinweis
Kostenrechnungsverfahren sind erst dann vollständig beschrieben, wenn auch der berücksichtigte Kostenumfang genannt wird, z. B. „Prozesskostenrechnung auf Vollkostenbasis”.
Kostenrechnungsverfahren sind erst dann vollständig beschrieben, wenn auch der berücksichtigte Kostenumfang genannt wird, z. B. „Prozesskostenrechnung auf Vollkostenbasis”.