05003 Zeiterfassung in der Produktion
Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Anforderungen an Arbeitszeiterfassung neu definiert. Auch wenn das Urteil noch im deutschen Arbeitsrecht verankert werden muss, ist bereits erkennbar, dass viele Unternehmen ihre Regeln, Methoden und Anwendungen zur Zeiterfassung anpassen müssen.
Dieser Beitrag stellt vor, was moderne Zeiterfassungssysteme leisten können und müssen und wie Sie die für Ihr Unternehmen richtige Lösung finden. Arbeitshilfen: von: |
1 Umfassende Zeiterfassung wird zur Pflicht
Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die Anforderungen an Arbeitszeiterfassung neu definiert. Auch wenn das Urteil noch im deutschen Arbeitsrecht verankert werden muss, ist bereits erkennbar, dass viele Unternehmen ihre Regeln, Methoden und Anwendungen zur Zeiterfassung anpassen müssen.
EU-Urteil
Nachdem eine spanische Gewerkschaft darauf geklagt hatte, eine spanische Tochter der Deutschen Bank zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten, musste schließlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Und er entschied zugunsten der Gewerkschaft und urteilte, dass alle Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber zu verpflichten haben, Systeme zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu nutzen.
Nachdem eine spanische Gewerkschaft darauf geklagt hatte, eine spanische Tochter der Deutschen Bank zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten, musste schließlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Und er entschied zugunsten der Gewerkschaft und urteilte, dass alle Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber zu verpflichten haben, Systeme zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu nutzen.
In Deutschland waren bislang das Arbeitszeitgesetz und das Mindestlohngesetz die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, aus denen sich eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten ergab. Eine große Zahl von Beschäftigten war deshalb von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bislang nicht betroffen.