05004 Betriebsanweisungen in der Praxis – ableiten, erstellen und verwalten
Betriebsanweisungen sind verpflichtende Dokumente zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen im Umgang mit Maschinen, Apparaten und Stoffen und müssen in allen Unternehmen vorliegen. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die Risiken in Ihrem Unternehmen strukturiert zu ermitteln, die Art und den Umfang der benötigten Betriebsanweisungen festzulegen, sie zu verfassen und entsprechende Unterweisungen zu organisieren und durchzuführen. Arbeitshilfen: von: |
1 Einführung
ArbSchG und SGB
Der Gesetzgeber hat den Schutz des Arbeitsnehmers durch Gesetze und Vorschriften geregelt, die auf europäischen Regelwerken fußen. Für den grundlegenden Schutz des Arbeitnehmers ist die nationale Umsetzung im Arbeitsrecht durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt, die weitere Ausgestaltung erfolgt in den Verordnungen. Des Weiteren regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) die Verhütung von Unfällen und die Organisation der Unfallversicherer, die ihrerseits wieder Regeln und Handlungsanleitungen formuliert haben (s. Abb. 1).
Der Gesetzgeber hat den Schutz des Arbeitsnehmers durch Gesetze und Vorschriften geregelt, die auf europäischen Regelwerken fußen. Für den grundlegenden Schutz des Arbeitnehmers ist die nationale Umsetzung im Arbeitsrecht durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt, die weitere Ausgestaltung erfolgt in den Verordnungen. Des Weiteren regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) die Verhütung von Unfällen und die Organisation der Unfallversicherer, die ihrerseits wieder Regeln und Handlungsanleitungen formuliert haben (s. Abb. 1).
Unter diesen Gesetzen und Vorschriften gibt es weitere, teilweise fachspezifische Regeln, die von Verbänden und Berufsgenossenschaften ausgearbeitet wurden, um die Vorgaben zu konkretisieren und dem Arbeitgeber Hilfestellungen zu bieten. Weitere Erkenntnisquellen sind die Berufsgenossenschaften, die berufsgruppenspezifische Richtlinien anbieten, sowie weitere Fachverbände wie z. B. der VDI, VGB, DVGB, VDMA usw.
Abb. 1: Zusammenwirken von Arbeitsrecht (ArbSchG) und Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Ziel dieser Gesetze, Regelwerke und Verordnungen ist stets die Unversehrtheit des Arbeitsnehmers bei der Ausübung einer Tätigkeit. Dabei kommt dem Arbeitgeber die Pflicht zu, die Art der Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsrandbedingungen unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers zu bewerten. Beachtung finden hier Gefahren, die aus der Tätigkeit, aus dem Arbeitsmittel sowie aus der Umgebung resultieren können.