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07009 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Das sollten Sie wissen

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Bei fehlender oder unvollständiger Umsetzung der Gesetzesvorgaben drohen hohe Bußgelder.
Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Unternehmen davon betroffen sind, welche Pflichten es für sie beinhaltet und vor allem, wie sie die Gesetzesanforderungen digital und rechtssicher umsetzen können.
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1 Einleitung

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Überwachungsgesetz fordert von Unternehmen die Umsetzung umfassender Pflichten hinsichtlich des Schutzes von Menschen- und Umweltrechten entlang ihrer Supply Chains. Als Konsequenz aus dem Gesetz haften Unternehmen in der Zukunft bei Rechtsverstößen ihrer Lieferanten. Die daraus resultierende und bedeutungsvolle Herausforderung für Unternehmen ist es nun, rechtssichere Lieferketten aufzubauen. Aus den Vorgaben des Gesetzes stellt künftig jeder Lieferant ein potenzielles Haftungsrisiko dar und muss auf Compliance-Risiken hin überprüft werden. Bei fehlender Achtung des Gesetzes oder aber auch bei unvollständiger Umsetzung der Gesetzesvorgaben drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.
Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche konkreten Sorgfaltspflichten auf die Unternehmen ab Januar 2023 zukommen werden und erläutert, wie die Gesetzesforderungen digital und rechtssicher umgesetzt werden können.
Abb. 1: Häfen sind wesentliche Umschlagsorte für internationale und nationale Lieferungen [1]

2 Warum das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Der globale Handel mit Rohstoffen, Produkten und Dienstleistungen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark vermehrt und schließt in diesem Zusammenhang mittlerweile auch die ärmsten Länder der Welt ein. Als Folge der gewachsenen Globalisierung sind die Wertschöpfungs- und Lieferketten der Unternehmen immer länger und komplexer geworden.
Menschen- und Umweltrechte
Als Folge der Komplexität und der immer verzweigteren Zulieferstufen kommt es speziell in Entwicklungs- und Schwellenländern vermehrt zu grundlegenden Menschenrechtsverletzungen mit der Folge der Verletzung ökologischer Mindeststandards. So passieren immer wieder diverse Unfälle und Havarien, denen Menschen zum Opfer fallen und die umfassende Naturschäden hervorrufen.
Haftungsrisiken
Daraus entstehen für Unternehmen diverse Haftungs- und Reputationsrisiken in ihren Lieferketten. In der Vergangenheit hat sich Deutschland über „Nationale Aktionspläne” (NAP) für den Schutz von Menschenrechten weltweit stark gemacht. Diese Aktionspläne vertrauten auf das freiwillige Engagement der Unternehmen, die Menschrechte entsprechend umzusetzen. Ein neutral durchgeführtes Monitoringverfahren zeigte aber dann deutlich, dass weniger als 50 % der Unternehmen die NAP wirklich umsetzten, sodass eine gesetzliche Regelung zwingend notwendig war.

3 Wo gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert von den Unternehmen konkrete Sorgfaltspflichten bzgl. des Schutzes grundlegender Menschenrechte entlang deren Supply Chains. Dabei sind auch Umweltbelange von großer Bedeutung, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen, wie beispielsweise durch kontaminiertes Wasser.

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